AGB

Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und die von ihm mitangemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an.

1. Abschluß des Reisevertrages

Ihre telefonische oder schriftliche Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Mietvereinbarung unter Einschluss unserer Reise und Zahlungsbedingungen, die Sie damit anerkennen.

Die Mietvereinbarung wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrer Buchungsstelle die Reiseanmeldung schriftlich bestätigen. Dies erfolgt in der Regel innerhalb 2 Tagen nach Eingang der Anmeldung bei uns, es sei denn, es sind noch Rückfragen bei unseren Vertragspartnern erforderlich. Die Buchungsstellen sind lediglich als Vermittler für einen Reisevertragsabschluß mit uns tätig; deren Zusagen und Nebenabreden werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Die Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt oder beauftragt, vom Katalog oder den Bedingungen abweichende Zusicherungen gleich welcher Art zu geben oder sonstige Vereinbarungen zu treffen.

2. Buchung

a) An- und Restzahlung

Nach Erhalt von Buchungsbestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 50% des Reisepreises sofort zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist spät. zwei Wochen vor Ankunft fällig. Andere Vereinbarungen sind möglich.

b) Nebenkosten

Heiz -, Stromkosten, eventuelle Sonderbenutzungsgebühren sowie die Kurtaxe sind am Ferienort zu entrichten. Bei Sonderaktionen sind die Nebenkosten in voller Höhe zu entrichten und von den prozentualen Ermäßigungen ausgenommen.

c) Kundenwünsche

nehmen wir bei Buchung gerne entgegen. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden

3. Leistungen

a) Die Reisevorbereitung und Bearbeitung Ihrer Reservierung nehmen wir gewissenhaft vor und erfüllen die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß; aus Landes- oder orttypischen Gepflogenheiten können sich Besonderheiten ergeben. Für Angaben in Prospekten von Hotels, Mietobjekten, Ferienorten und Liftgesellschaften können wir keine Haftung übernehmen, auch wenn sie von uns oder unseren Vertretungen ausgegeben bzw. den Reiseunterlagen beigefügt waren, es sei denn, wir hätten die Unrichtigkeit der Angaben gekannt oder kennen müssen; gleiches gilt für Skipassermäßigungen (Fremdleistungen der Liftgesellschaften). Örtliche Gegebenheiten, die nicht das Ferienobjekt betreffen, sind keine Leistungen von uns und fallen daher auch nicht unter unseren Verantwortungsbereich. Dies gilt insbesondere für Entfernungsund Zeitangaben bezüglich Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten, Sportstätten, Skipasspreise, Sportgeräteverleih etc. b) Belegung des Mietobjekts Die Wohneinheiten dürfen nur mit der im Katalog angegebenen Personenzahl (auch Kinder ab dem 3. Lebensjahr zählen als volle Person) bzw. laut Angaben der Reisebestätigung belegt werden, überzählige Personen können wir ausweisen. Bestätigen wir schriftlich die Belegung mit zusätzlichen Personen über die Katalogausschreibung hinaus, muss in der Regel damit gerechnet werden, dass keine zusätzlichen Schlafgelegenheiten und entsprechende Wohnungsausstattung vorhanden sind.

c) Grundrisse

Bei den im Internet abgebildeten Grundrissen handelt es sich um ungefähre Zeichnungen hinsichtlich Größe, Anordnung der Räume und Zahl der Räume etc.

e) Haustiere

Das Mitnehmen von einem Haustier ist gestattet. Für eventuelle Beschädigungen und Verunreinigungen kommt der Mieter auf.

f) Übernahme

In der Regel können Sie das Mietobjekt am Anreisetag ab 15.00 Uhr übernehmen. Bei Anreiseverzögerung ist Dr. LERCHBAUMER unverzüglich zu verständigen. Sollten Sie die vereinbarte Anreisezeit versäumen, kann ein ordnungsgemäßer Empfang nicht garantiert werden. In jedem Fall sollte eine Stunde vor Ankunft Herr Dr. Lerchbaumer verständigt werden.

g) Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie verpflichten sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.

h) Mängel

Während der Mietzeit entstehende Mängel, müssen Sie umgehend melden. Bei Übernahme und Rückgabe des Mietobjekts sind etwaige Mängel oder Schäden sofort der Verwaltung zu melden.

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

a) Rücktritt

Rücktritt ist jederzeit möglich. Stornogebühr bei Rücktritt bis zwei Monate vor Ankunft 25%, während der letzten zwei Monate 50% des Mietpreises ohne Nebenkosten. Wird ein vom Mieter ein Ersatzmieter zu den gleichen Mietbedingungen für den vereinbarten Zeitraum gefunden, wird nur eine Umbuchungsgebühr von 10% des Mietpreises berechnet.

Die Mindestgebühr beträgt hier jedoch € 50,-. Stornierungen müssen immer schriftlich mitgeteilt werden.

5. Leistungs- und Preisänderungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Katakogangaben zu erklären, über die der Reisende vor Reiseantritt selbstverständlich informiert wird.

Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reiseleistung nicht beeinträchtigen.

6. Mitwirkungspflicht

Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Die Leistungsträger (Besitzer, Schlüsselhalter, Agentur usw.) haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie Vertreter des Vermieters, noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen.

7. Haftung

Die Mieter und ihre Mitreisenden benutzen die Anlage auf eigene Gefahr. Für Leistungsstörungen, deren Ursachen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, insbesondere bei Krieg, Streik und Aussperrung, inneren Unruhen, Epidemien, hoheitlichen Eingriffen, Naturkatastrophen usw. sowie für Leistungsstörungen im Bereich öffentlicher Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (z.B. Wasser, Strom und sonstige Energie) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere, wenn diese Störungen durch Höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisediebstahls-, Krankheits- und Unfallversicherung.